6 Mal mehr Klicks als auf einen durchschnittlichen Community-Beitrag. Ein ziemlicher Erfolg für coliquio. Aber warum erzählen wir Ihnen davon? Bestimmt nicht, um mit unserem Erfolg anzugeben. Vielmehr möchten wir Ihnen unsere Key-Learnings mitteilen, damit auch Sie von ihnen profitieren können.

Um Insights zu generieren, sucht auch coliquio ständig nach neuen Wegen, die Ärzte zu aktivieren. Letzten Freitag haben wir in unserem Test-Infocenter einen neuen Artikel online gestellt, der sämtliche Traffic-Rekorde gebrochen hat.

Teurer Ärger für die Ärzte

Vor einigen Wochen entspann sich in unserem Test-Infocenter zu einem Beitrag eine hitzige Diskussion über ein ständiges und teures Ärgernis der Ärzte: Patienten, die ihrem Termin unentschuldigt fernbleiben. Die Ärzte tauschten sich über ihre Versuche aus, die unzuverlässigen Patienten zu mehr Termintreue zu bewegen.

coliquio nutzt die Chance zum Dialog

Dieses Thema griff coliquio auf und stellte den Ärzten im nächsten Beitrag eine Zusammenfassung der nützlichsten Tipps aus der umfangreichen Diskussion zur Verfügung. Das stieß auf positive Resonanz, gleichzeitig kristallisierte sich in den Kommentaren die große Unsicherheit der Ärzte über rechtliche Aspekte heraus. Ist es beispielsweise erlaubt, bei Nichterscheinen ein Ausfallhonorar zu berechnen?

Anbei einige O-Töne aus der Diskussion:

Eine Patientin hat in meiner Privatterminpraxis bereits zum 2. Mal ihren Termin ca. 20 min vorher erst abgesagt…ich werde jetzt eine Rechnung außerhalb der GOÄ- Ziffern schreiben, wo ich ein bestimmtes Ausfallhonorar verlange.
Wie machen das andere Kollegen bzgl. Ausfallhonorar, Rechnungsstellung, Ziffern…?
Facharzt für Allgemeinmedizin

Gibt es überhaupt eine GÖA-Position für ein Ausfallhonorar? Eine Rechnung jedoch über die GOÄ-Position der nicht erbrachten Leistung wäre ja Betrug.
Facharzt für Allgemeinmedizin

Mal eine steuerliche Frage dazu: Wenn ich ein Ausfallshonorar nach BGB von z.B. 50 Euro in Rechnung stelle… ist das dann Umsatzsteuerbefreit, wie alle ärztlichen Leistungen, oder handele ich mir dann damit Probleme ein und “infiziere” meine gesamten Praxis-Umsätze…? Weiß da jemand was dazu?
Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin

coliquio zog daraufhin zwei Juristen hinzu, um die weiteren offenen Fragen zu klären. Im Rahmen einer Artikel-Serie informiert das Test-Infocenter von coliquio seine User nun über die Rechtslage. Den Auftakt machte am vergangenen Freitag ein Artikel zu den rechtlichen Hintergründen eines Ausfallhonorars.

Beim Blick auf die Anzahl der Seitenaufrufe staunten wir nicht schlecht: Schon 48 Stunden nach der Veröffentlichung war der Artikel 644% häufiger aufgerufen worden, als ein durchschnittlicher Beitrag! Zahlreiche Kommentare zeigen: mit unserem Support-Beitrag haben wir voll ins Schwarze getroffen.

 Was das für Sie bedeuten kann

Dieses aktuelle Beispiel zeigt uns einmal mehr, welche Chance für Sie als Pharmaunternehmen im Dialog mit Ihrer Zielgruppe steckt: Gelungener Dialog steigert das Interesse und Engagement der Ärzte und somit auch den Trafficauf Ihrer Plattform.

Eine Möglichkeit, mit den Ärzten in Interaktion zu treten, bietet ein Infocenter bei coliquio. Nutzen Sie die Kommentarfunktion im Infocenter und hören Sie Ihrer Zielgruppe genau zu. Es lohnt sich! Denn unsere Erfahrung hat gezeigt, dass es auch oft grundlegende und vermeintlich banale Informationen sind, die den Ärzten noch fehlen.

Bestimmt entdecken auch Sie bei Ihrer Zielgruppe Ansätze, an die Sie mit maßgeschneiderten Angeboten anknüpfen können. So entsteht echter Mehrwert, über den Sie die positive Beziehung zu „Ihren“ Ärzten stärken können.

Wir wünschen Ihnen dabei viel Freude und Erfolg!

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