Allgemeinmediziner:

„Eine Patientin (geb.11/1992) erhielt 12/2007 eine HPV-Impfung (Gardasil), dann wurde die Impfserie abgebrochen (Eltern rel. Impfgegner – die Notwendigkeit der HPV-Impfungen wurde auch von namhaften Wissernschaftlern für westeuropäische Mädchen/Frauen abgelehnt). Nun 1/2013 denkt Patientin über Fortsetzung der Impfung nach (erster GV nach der ersten Impfung, keine wechselnden GV-Partner, seit 3 Jahren mit erstem Partner noch zusammen). Wie gehe ich vor? Macht eine Impfung noch Sinn? Sind die anfänglichen Vorwürfe an die Impfung und deren Nebenwirkungen aus dem Weg geräumt?“

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„Eine gute Grundlage für Ihre Entscheidung bzw. die Beratung der Patientin finden Sie in den Informationen, die Sie unter www.rki.de aufrufen können. Gehen Sie dann unter dem Balken „Infektionskrankheiten von A bis Z“ auf H und klicken Sie „Humane Papillomaviren“ an. Insbesondere die Information im epidemiologschen Bulletin 32/09 ist sehr aufschlussreich. Hier wurde die Auswertung zahlreicher Studien einbezogen. Zudem gibt’s dort etliche nützliche Links und Hinweise auf Expertenkontakte.“

Allgemeinmediziner

„Das Nachholen der Impfung wird bis zum Alter von 26 Jahren als sinnvoll erachtet. Ziemlich sicher gibt es für diese häufige Konstellation (einmal vor Jahren geimpft) keine Studien. Das bedeutet, Sie müssen schön 3x nach Schema impfen.“

Arzt Frauenheilkunde und Geburtshilfe

„Es gibt im Prinzip eine Grundregel beim Impfen: „Jede Impfung zählt“
Und das ist sicher bei HPV nicht anders. Ob man dann 2x oder 3x nachimpft, ist m.E. eine Frage der persönlichen Überzeugung. Da gibt es sicher keine verlässlichen Daten.“

Arzt Kinder- und Jugendmedizin

„Sie haben recht, soweit das die „altgedienten“ Standardimpfungen angeht. Aber hier würde ich vorsichtshalber nicht mutmaßen, sondern Infos vor allem beim RKI und bei der Stiko bzw. bei der Deutschen Gesllschaft für Immun-, Tropenmedizin und Impfwesen einholen.“

Allgemeinmediziner

„Zitat aus der Fachinformation von Gardasil:
Alle drei Dosen sollten innerhalb von 12 Monaten verabreicht werden.
Zitat aus der Fachinformation von Cervarix:
Wenn ein flexibles Impfschema notwendig ist, kann die zweite Dosis im Abstand von 1 bis 2,5 Monaten nach der ersten Dosis und die dritte Dosis im Abstand von 5 bis 12 Monaten nach der ersten Dosis verabreicht werden.
Insofern wäre tatsächlich zu erwägen, ob man in diesem Fall einen Spezialisten oder auch die Herstellerfirma kontaktiert.“

Arzt Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie

„Wie bereits richtig angemerkt, muss die Impfserie innerhalb von 12 Monaten abgeschlossen sein. Danach ist jede HPV Impfung off label !!! D.h. keine Leistung der GKV und volles Risiko auf Seiten des Impfarztes ! Über den Nutzen der Impfung kann man lang und breit streiten, off label würde ich nie impfen.“

Arzt Kinder- und Jugendmedizin

„Es wurde doch gar nichts von off-label geschrieben. Und wenn bei anderen Impfungen aus irgendwelchen Gründen die Zeitabstände nicht eingehalten wurden, wurde der Kostenersatz für die Impfung deswegen auch nicht abgelehnt. Es kann dafür (war in dem Fall nicht, das weiß ich auch) ja medizinische Gründe gegeben haben. Die im Thread vorgestellte Patientin ist ja sowieso schon über die „kostenersatzfähige“ Altersgrenze für die HPV-Impfung hinausgekommen und muss sie eh selbst zahlen.“

Allgemeinmediziner

„Wenn die Impfung vor dem 18. Geburtstag (in Deutschland) begonnen wurde, werden die Kosten von der GKV übernommen.
In dem speziellen Fall würde ich mich aber lieber rückversichern.“

Arzt Frauenheilkunde und Geburtshilfe

„Ich würde die HPV-impfung komplett neu, so wie empfohlen, machen. Da ist der maximal mögliche Schutz gut belegt. Der soll ja auch erreicht werden! (Das alle paar Jahre ein bißchen Impfen ist nicht getestet, also zumindest fraglich.)
Im Falle einer „diesbezüglichen Krebserkrankung“ ist man wohl nur so auf der sicheren Seite, sowohl gesundheitlich für die Patientin, als auch juridisch für den Arzt. Man muss leider heute auch „juridisch denken“.“

Arzt Frauenheilkunde und Geburtshilfe

 

 

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