Fallzusammenfassung der Ärztediskussion, Teilnehmer aus den Fachgebieten Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Allgemeinmedizin, Neurologie, Psychologische Psychotherapie, Innere Medizin, Chirurgie

Eine Frauenärztin ist mit ihrer Geduld am Ende um bittet die Kollegen um Rat: Eine Patientin in der 21. Schwangerschaftswoche erwartet ihr fünftes Kind. Sie weist erhöhte Entzündungswerte (CRP 12 und Leuko 19G/l) auf, ein frühzeitiger Blasensprung droht – die Patientin zeigt bei der Behandlung jedoch absolute Non-Compliance, eine stationäre Behandlung wird abgelehnt. Das dritte Kind kam nach einem frühzeitigen Blasensprung schwerbehindert auf die Welt, auch damals lehnte die Patientin eine stationäre Behandlung ab. Die Ärztin beklagte schon zu diesem Zeitpunkt die fehlende Compliance seitens der Patientin: „Ich habe damals täglich CRP Blutkontrollen + Sonokontrollen durchgeführt, sozusagen Intensiv-Schwangerenbetreuung durchgeführt und auf der anderen Seite NULL Compliance. […] Jetzt kommt sie stets unpünktlich oder gar nicht zum Termin, trickst rum.“ Die Patientin hält andere Frauenärzte zudem für unfähig und lehnt einen Wechsel ab. Die Ärztin beklagt, dass alle Mühen ihrerseits vergeblich sind: „Mich nervt aber diese Lügerei, Unzuverlässigkeit und Trickserei, um diese Aufmerksamkeit STÄNDIG zu bekommen.“ Sie stellt sich nun die Frage, ob sie eine weitere Behandlung ablehnen soll.

 

Kollegen raten ihr dazu, eine weitere Behandlung abzulehnen, wenn das gegenseitige Vertrauen nicht mehr gegeben ist – eine offene und ehrliche Arzt-Patienten-Beziehung sei für eine Behandlung unabdingbar. Andere Ärzte stellen sich auch die Frage, ob bei der Patientin nicht eine psychische Störung vorläge. Die behandelnde Ärztin bestätigt dies.

Zum Wohle des Kindes diskutieren einige Kollegen über eine gesetzliche Betreuung bezüglich der Gesundheitsfürsorge. Sie empfehlen eine Meldung an das Betreuungsgericht als auch an das Jugendamt  um zusätzliche Unterstützung zu bekommen. Zudem empfehlen sie ihr, eine entsprechende Einweisung zur stationären Behandlung auszustellen und diese zur Bedingung für die weitere Behandlung zu machen, da eine Gefahr für die Gesundheit des Kindes besteht.

Zudem wird ihr geraten, der Patientin den ärztlichen Rat und die Risiken schriftlich mitzuteilen und unterschreiben zu lassen – um der Patientin sowohl die Konsequenzen ihres Handelns schwarz auf weiß vorzulegen, als auch zur eigenen Absicherung.

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